Wir sind als gemeinnütziger Verein verpflichtet sicherzustellen, dass die gespendeten Lebensmittel nur an bedürftige Personen in Lübeck ausgegeben werden.
Dazu muss bei der Anmeldung ein Ausweis mit Lichtbild vorgelegt werden und ein amtliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass die Person bedürftig ist.
In Betracht kommen vor allem Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
Anhand dieser Angaben stellen wir einen Ausweis für die betreffende Ausgabestelle aus. Dieser Ausweis verliert seine Gültigkeit, wenn auch die Befristung des amtlichen Schriftstücks endet.