Die Tafel Lübeck verteilt die gespendeten Lebensmittel in verschiedenen Stadtteilen. Aus organisatorischen Gründen können Sie nur die Ausgabestelle aufsuchen, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt; Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Leitung der Ausgabestelle möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die erforderlichen Belege zum Nachweis der Bedürftigkeit (ALG II-Bescheid, Schreiben des Sozialamtes u.a.) vorlegen müssen, wenn Sie erstmals die Ausgabestelle aufsuchen. Ist die Gültigkeitsdauer des Bescheids abgelaufen, müssen Sie einen neuen Beleg zum Nachweis der Bedürftigkeit beibringen.